Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde. Der Vertrag, der den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen soll, soll die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG- und EU-Vertrag) ändern. Insbesondere soll die Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten.
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert haben. Ursprünglich hätte die Ratifikation bis Ende des Jahres 2008 erfolgt sein sollen, um ein Inkrafttreten am 1. Januar 2009 zu ermöglichen. Nach dem ablehnenden Referendum vom 12. Juni 2008 in Irland, das als einziger Mitgliedstaat überhaupt eine Volksabstimmung über den Vertrag durchgeführt hat, konnte dieser Zeitplan jedoch nicht eingehalten werden. Der Vertrag soll nunmehr „am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats“ in Kraft treten (Art. 54 Abs. 2 EUV-Lissabon).